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Allgemeine Geschäfts- und Einlösebedingungen (AGB)

für die Einlösung von MagazineChoice ZeitschriftenGutscheinen auf www.magazinechoice.de

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den Verkauf von Waren im Online-Handel auf der Internetseite www.magazinechoice.de, sowie für den MagazineChoice ZeitschriftenGutschein. Verkäuferin der Ware ist die intan media services GmbH, c/o Der MagazineChoice ZeitschriftenGutschein, Blumenhaller Weg 88, 49078 Osnabrück, Deutschland, (Amtsgericht Osnabrück, HRB 852), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Gisbert Komlóssy. Dies gilt auch für den Fall, dass der Käufer bzw. Einlöser des Gutscheins die Internetseite über einen Link erreicht, die Internetseite www.magazinechoice.de also nicht direkt angeklickt hat.

(2) Die intan media services GmbH, nachfolgend intan media services genannt, ist nicht Vertragspartner für Verträge, die der Einlöser des Gutscheins über fremde Seiten abschließt, zu denen die Internetseite www.magazinechoice.de lediglich den Zugang über einen Link vermittelt. Für derartige Bestellungen achten Sie bitte auf die AGB des jeweiligen Betreibers der Internetseite.

(3) Der Kundenservice vom "MagazineChoice ZeitschriftenGutschein" ist über das Kontaktformular oder telefonisch unter 0541 8000 90 27, zu erreichen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Alle auf der Internetseite www.magazinechoice.de enthaltenden Angaben zu Waren und Preisen sind nur eine invitatio ad offerendum (eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots).

(2) Mit der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über die von ihm ausgesuchten, in der Bestellung genannten Medienprodukte, zu den zum Zeitpunkt der Absendung der Willenserklärung des Käufers auf der Internetseite www.magazinechoice.de ausgewiesenen und in die Bestellung des Käufers übernommenen Preise ab. Der Käufer bzw. Gutscheineinlöser kann nach Maßgabe der in § 3 dieser AGB genannten Bedingungen und Modalitäten einen von der Verkäuferin oder von autorisierten Kooperationspartnern ausgestellten Gutschein zur Bezahlung verwenden. Der Bestellvorgang in dem Webshop funktioniert wie folgt: Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte auswählen. Über den Button „Jetzt zahlungspflichtig kaufen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Durch den ausdrücklichen Hinweis auf den Link zu den in vollem Umfang lesbaren und speicherbaren AGB bezieht der Kunde diese bei Abgabe seiner Vertragserklärung in sein Angebot ein.

(3) Intan media services bestätigt den Eingang des Angebots unverzüglich per E-Mail. Diese Bestätigung des Eingangs des Angebots des Käufers stellt keine Annahme des Angebots des Käufers dar.

(4) Der Kaufvertrag über die Medienprodukte kommt dadurch zustande, dass der Käufer von intan media services eine schriftliche Annahmeerklärung des Angebots, in der Regel in Form einer weiteren E-Mail erhält. Diese E-Mail enthält eine Wiedergabe des Vertragsinhalts.

(5) Intan media services behält sich vor, binnen 14 Tagen nach Eingang des Angebots des Käufers bei der Verkäuferin das Angebot abzulehnen.

§ 3 Gutscheinnutzung und Modalitäten der Gutscheineinlösung

(1) Durch Ausstellung des „MagazineChoice ZeitschriftenGutscheins“ verpflichtet sich intan media services zur Einlösung gegenüber dem jeweiligen Gutscheininhaber. Mit Übertragung des „MagazineChoice ZeitschriftenGutscheins“ auf einen Dritten geht der Einlösungsanspruch auf diesen über.

(2) Der „MagazineChoice ZeitschriftenGutschein" kann nur für den Kauf von auf der Shopseite angebotenen Medienprodukten eingelöst werden. Der Gutschein kann nicht gegen Bargeld eingelöst werden. Alle geltenden, spezifischen Nutzungsbedingungen (z. B. Wert, Geltungsbereich, Ablaufdatum, oder etwaiger Mindestbestellwert) eines Gutscheins sind auf der Einlöseseite und/oder dem Gutschein (Papierhaftung, I-Code basierte, Code basiert oder als E-Mail) ersichtlich. Alle Gutscheine geben den Brutto-Euro-Betrag an, für welchen Medienprodukte auf der Internetseite www.magazinechoice.de erworben werden können.

(3) Der Käufer gibt zu Beginn des Einlösevorgangs bezüglich des Gutscheins seinen Gutscheincode ein und erhält dann verschiedene Angebote. Ein Gutschein kann bei der Einlösung auf der Internetseite nicht mit anderen Gutscheinen kombiniert werden. intan media services kann dem Käufer bei der Gutscheineinlösung bezüglich der Produkte, die der Gutscheineinlöser für die Einlösung des Gutscheins auswählt, günstigere Konditionen für den Weiterbezug der ausgewählten Waren einräumen.

(4) Jeder Gutschein trägt einen individuellen, eindeutigen und einmaligen Gutscheincode. Jeder Gutschein wird nur einmalig ausgehändigt. Bei Diebstahl und unbefugter Verwendung des Gutscheins durch Dritte oder Verlust des Gutscheins ist keine Erstattung möglich.

(5) Die Einlösung erfolgt nicht vor der vollständigen Begleichung aller im Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsschlusses gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, die sich aus dem jeweiligen Vertrag oder aus vorausgegangenen Bestellungen ergeben. Die Nichtbezahlung des auf dem Gutschein genannten Brutto-Euro-Wertes durch den Erwerber des Gutscheins berechtigt intan media services den Antrag des Käufers bzw. Gutscheineinlösers gemäß § 2 Nr. 1 auf Abschluss eines Kaufvertrags innerhalb der 14-Tage-Frist des § 2 Nr. 4 abzulehnen.

(6) Sobald ein Kaufvertrag gemäß § 2 geschlossen wurde, zu dessen Bezahlung ein Gutschein eingesetzt und von intan media services akzeptiert wurde, wird intan media services vom Rechnungsbetrag den auf dem Gutschein aufgedruckten Betrag in Abzug bringen. Sofern die ausgewählten Waren den Gutscheinwert nicht übersteigen und ein Restguthaben auf dem Gutschein verbleiben würde, wird dem Gutscheineinlöser eine weitere Heftfolge ohne Berechnung ausgeliefert. Das Restguthaben ist damit abgegolten. Wenn der auf dem Gutschein genannte Brutto-Euro-Wert niedriger ist, als der in der Rechnung zu dem nach § 2 abgeschlossenen Kaufvertrag enthaltene Wert, wird der Einlöser des Gutscheins an intan media services die Differenz zwischen Gutscheinwert und dem Kaufpreis für die bestellten Medienprodukte bezahlen.

(7) Der Gutschein ist ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig, ausgenommen speziell gekennzeichnete Gutscheine.

(8) Es ist nicht gestattet, den Gutschein oder seinen Nutzen in Inhalt, Form, Wert oder Leistungsumfang zu manipulieren. Bei Manipulation des Gutscheins hat intan media services das Recht, dem Gutscheininhaber die Einlösung zu untersagen und den Abschluss des Vertrags gemäß § 2, bei dem zur Zahlung der bestellten Medienprodukte ein manipulierter Gutschein eingesetzt wird, abzulehnen.

(9) Es ist nicht gestattet, den Gutschein für andere Zwecke als die in § 3 I - X angegebenen Zwecke zu verwenden, es sei denn intan media services hat dies vorher ausdrücklich schriftlich gestattet.

(10) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es aus technischen Gründen nicht möglich ist, das Guthaben eines Gutscheins zur Einlösung von mehreren, unterschiedlichen Zeitschriftentiteln zu verwenden.

§ 4 Preise und Versandkosten

Es gelten die auf der Internetseite www.magazinechoice.de genannten Preise zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung, d.h. des Angebots zum Abschluss eines Kaufvertrags durch den Käufer bei der Verkäuferin. Alle Preise auf der Internetseite www.magazinechoice.de verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Versandkosten trägt die Verkäuferin. Diese Regelung bezüglich der Versandkosten gilt nur, wenn der Käufer die Ware behält und den Kaufvertrag nicht nach § 355, § 312 g BGB widerruft und die Medienprodukte gemäß § 312 g BGB zurückgibt.

§ 5 Zahlung

(1) Der Käufer der Medienprodukte führt die Bezahlung durch Einlösung des Gutscheins gemäß den unter § 3 genannten Modalitäten bzw. durch Überweisung des nach Einlösung des Gutscheins noch verbleibenden Rechnungsbetrags an intan media services durch.

(2) Der Käufer bzw. Gutscheineinlöser erhält mit der in § 2 Abs. 2 Nr. 3 genannten Annahmeerklärung des Angebots durch intan media services eine Rechnung. Der in der Rechnung angegebene Endbetrag (gegebenenfalls nach Berücksichtigung eines Gutscheins) ist bis spätestens zu dem in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt vom Käufer an die Verkäuferin zu zahlen, wobei für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei der Verkäuferin ist.

(3) Der Käufer gerät mit der Zahlungsverpflichtung in Verzug, sobald die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem in der Rechnung genannten Zahlungsdatum bei der Verkäuferin eingegangen ist. Ab Verzugseintritt hat der Käufer auf die offene Forderung Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu bezahlen. Der Käufer hat darüber hinausgehenden Schaden, welcher der Verkäuferin in Folge des Schuldnerverzuges entsteht (insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung), zu ersetzen.

(4) Für Mahnschreiben, die nach Verzugseintritt verschickt werden, kann die Verkäuferin 5 € je Mahnschreiben berechnen.

§ 6 Aufrechnungsausschluss und Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung des Käufers gegenüber der Verkäuferin kann nur mit Gegenforderungen erfolgen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber der Käuferin insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferung, Gefahrübergang

(1) Die Lieferung der Ware durch die Verkäuferin an den Käufer erfolgt erst nach Eingang der Kaufpreiszahlung gemäß § 5 i. V. m. § 3 dieser AGB bei der Verkäuferin. Die Gefahr geht mit der Versendung bei Übergabe der Ware auf die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution auf den Käufer als Kunden über. Die Verkäuferin bestimmt allein die Art und Weise der Versanddurchführung. Im Regelfall wird die Versanddurchführung durch Lieferdienste, wie z. B. DHL oder eine Spedition durchgeführt.

(2) Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn - die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist - die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und - dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die Verkäuferin erklärt sich zur Übernahme dieser Mehrkosten bereit).

§ 8 Gewährleistung, Schadenersatz

(1) Sollte die von der Verkäuferin gelieferte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges auf den Käufer mit einem Mangel behaftet sein, d.h. eine vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweisen, sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignen oder sich nicht für die Verwendung, die für Waren der bestellten Art üblich ist, eignen, oder keine Beschaffenheit aufweisen, die bei Waren dieser Art üblich ist und deshalb vom Käufer nach Art der Sache erwartet werden kann (vgl. § 434 BGB), so richtet sich das Gewährleistungsrecht des Käufers vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen in Nummer 2 nach den gesetzlichen Gewährleistungsregeln des BGB, d.h. insbesondere nach den § 433 ff. BGB und ergänzend nach den § 474 ff. BGB.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel oder Schäden, insbesondere Transportschäden zu untersuchen und der Verkäuferin die festgestellten Schäden oder Mängel innerhalb von spätestens acht Tagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Transportschäden hat sich der Käufer bei Annahme vom Transportunternehmen sofort bescheinigen zu lassen. Wenn der Käufer bei offensichtlichen oder bei rechtzeitiger Prüfung erkennbaren Mängeln und Schäden gegen diese Verpflichtung verstößt, ist jegliche Gewährleistung oder Schadenersatz ausgeschlossen.

(3) Bei Vorliegen von Mängeln oder Schäden, die die Verkäuferin zu vertreten hat, ist die Verkäuferin zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach ihrer Wahl berechtigt und nach Fristsetzung durch den Käufer auch verpflichtet.

(4) Bei Ablauf der angemessenen Nachfrist oder bei fehlgeschlagenem zweitem Versuch der Nachbesserung durch die Verkäuferin ist der Käufer berechtigt, entweder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrags zu fordern. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im Übrigen unberührt.

(5) Die Verpflichtung der Verkäuferin zur Leistung von Schadenersatz ist beschränkt auf Fälle, in denen die Verkäuferin oder die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung einen Schaden herbeigeführt haben. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führt. Des Weiteren gilt die Haftungseinschränkung nicht für die Verletzung so genannter Kardinalpflichten, d.h. solcher Pflichten, die nach dem Inhalt des Vertrags als besonders wesentlich einzustufen sind.

§ 9 Rechtswahl

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind (Artikel 29 EBGB).

§ 10 Datenschutz

(1) Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass die bei der Bestellung angegebenen persönlichen Daten von der Verkäuferin zum Zweck der ordnungsgemäßen Abwicklung der über den Internet-Shop der Verkäuferin geschlossenen Verträge gespeichert werden. Die Verkäuferin ist berechtigt, diese Daten an Partnerunternehmen weiterzugeben, soweit dies für die Vertragsabwicklung - insbesondere die Zahlungsabwicklung und den Warenversand - erforderlich ist.

(2) Über die unter vorstehender Nummer genannten Zwecke hinaus wird die Verkäuferin die vom Käufer angegebenen persönlichen Daten nicht speichern oder weitergeben, sondern vertraulich behandeln. Auf die eingestellte gesonderte Datenschutzerklärung weisen wir ausdrücklich hin.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Auf die Rechtsverhältnisse zwischen www.magazinechoice.de und den Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Sollte eine dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine andere wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.

Stand 25.10.2019